Befreit vom Steuerabzug bei Bauleistungen sind Firmen, die eine Freistellungsbescheinigung des zuständigen
Finanzamts vorlegen.
Mit diesem Dokument sind Abzüge aufgrund der Bauabzugsbesteuerung an Burt Daten- und Sicherungs-
systeme GmbH ausgeschlossen: download freistellung.pdf
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